Kosten
Ich rechne in Einzelgesprächen (Systemische Beratung, Psychotherapie, Sexualtherapie, Traumatherapie) 25 € je angefangener Viertelstunde ab. Ein Gespräch, das beispielsweise 45 Minuten dauert, kostet 75 €; eine Stunde kostet 100 €, 1,5h kosten 150 € usw. Sie können vorab festlegen, wie lang das Gespräch dauern soll und Sie haben natürlich jederzeit die Möglichkeit, das Gespräch zu beenden; ansonsten beende ich das Gespräch zu einem mir passend erscheinenden Zeitpunkt (i.d.R. zwischen 60 und 90 Minuten).
Die Termine abends ab 18h kosten 120 €/h bzw. 30 €/25 Min.
Die Preise für Psychotherapie verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Coaching und Burnoutprävention kosten 120€/h, hier führe ich Mehrwertsteuer ab. Je nach beruflicher Tätigkeit sind diese Kosten für Sie steuerlich absetzbar. Abendtermine in diesem Bereich kosten entsprechend 140Euro/h bzw. 35€ pro Viertelstunde.
Paartherapie und Familientherapie kosten 140Euro pro Stunde bzw. 35€ pro Viertelstunde, auch hier führe ich Mehrwertsteuer ab (Paar- und Familientherapie gelten nicht als Heilberuf). Abendtermine kosten dann entsprechend 160€/h bzw. 40€/25Min.
Für Schüler, Studenten, Auszubildende und Personen in angespannter finanzieller Lage kann ich ermäßigte Tarife (ab 80€/h) anbieten, sprechen Sie mich bitte darauf an!
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich mit Ihnen privat ab, d.h. Sie bezahlen mir nach dem Gespräch bar gegen Quittung bzw. überweisen nach Rechnungsstellung das fällige Honorar.
Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie i.d.R. keinen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten, außer Sie haben eine Zusatzversicherung für Diplom-Psychologen oder im Bereich ‘Heilpraktiker für Psychotherapie‘ abgeschlossen. Dann kann die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.
Auch Private Krankenkassen erstatten Leistungen von Diplom-Psychologen oder Heilpraktikern für Psychotherapie, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist (ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr). Die Beihilfe erstattet meine Leistungen nicht.
Sofern die Krankenversicherung die Erstattung von Leistungen ‘Heilpraktiker für Psychotherapie‘ beinhaltet, ist folgendes zu beachten: ich habe keine Möglichkeit, mit der Krankenkasse direkt abzurechnen. Das heißt, Sie bezahlen als Klient das Honorar an mich und erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker, meistens Ziffern 19.2 und 20.1). Diese Rechnung kann dann bei der Krankenversicherung zwecks Erstattung eingereicht werden. Auf die Höhe der Erstattung habe ich keinen Einfluss. Nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten oder Ärzte kann ich nicht abrechnen, da ich keine Krankenkassenzulassung habe und zwar promoviert, aber keine Ärztin oder Psychiaterin bin (ich habe Psychologie studiert, nicht Medizin).
Wenn Ihre Kasse das wünscht, kann ich dort gern Nachweise oder Zeugnisse über meine Abschlüsse und Weiterbildungen einreichen (Diplom-Psychologin, Dr. phil., Systemische Therapie und Beratung (SG), Heilpraktikerin für Psychotherapie, Systemische Sexualtherapie, Systemisch integrative Traumatherapie).
Bitte beachten Sie, dass Sie als Opfer von sexualisierter Gewalt eine Erstattung von Therapiekosten über den ‚Fonds sexueller Missbrauch‘ beantragen können.